Haushaltshilfefragebogen

Die Beantwortung des Fragebogens wird, sofern Sie die erforderlichen Dokumente für das Hochladen bereits verfügbar haben, ca. 10 bis 20 Minuten in Anspruch nehmen.

Nach § 42 Sozialgesetzbuch (SGB) VII i. V. m. § 74 SGB IX besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn

  1. Versicherte Personen wegen der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist,

  2. eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und

  3. im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch nicht zwölf Jahre alt ist oder wenn das Kind eine Behinderung hat und auf Hilfe angewiesen ist.

Dies gilt auch bei ambulanter Heilbehandlung, wenn neben den Voraussetzungen zu Punkt 2 der Haushalt wegen Art und Schwere des Gesundheitsschadens von der versicherten (oder einer anderen im Haushalt lebenden) Person nicht weitergeführt werden kann. 

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen (insbesondere auch bei Hilfe durch Familienangehörige) entnehmen Sie bitte den nachfolgenden wichtigen Hinweisen.

Das Absenden des Formulars und eine Bearbeitung Ihres Antrags ist nur möglich, wenn Sie die erforderlichen Bescheinigungen und Dokumente am Ende des Formulars hochladen.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir folgende Dokumente, die Sie am Ende des Fragbogens hochladen können.

  • Bescheinigung des Arztes über die Notwendigkeit der Haushaltshilfe

  • ggf. Arbeitsnachweis der Hilfskraft

  • ggf. Bescheinigung über die Behinderung oder Hilfebedürftigkeit von Kindern über zwölf Jahre, die im Haushalt leben

  • ggf. Bestätigung der Minijob-Zentrale über die Anmeldung einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe mit Angabe der Höhe der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge

  • ggf. Bestätigung über die erfolgte Anzeige an die zuständige bürgergeldzahlende Stelle, sofern Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, die gleichzeitig Bürgergeld bezieht

Musterformulare können Sie unter dem Punkt "Musterformulare" herunterladen

Unter den nachfolgenden Links können Sie die benötigten Musterformulare herunterladen:

Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe

Arbeitsnachweis der Hilfskraft

 

Die mit * (Stern) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Wichtige Hinweise

Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Haushaltshilfe besteht bei unfallbedingter medizinisch begründeter Notwendigkeit. Sprechen Sie dies mit Ihrem Unfallarzt ab und beraten Sie sich vor Beschaffung der Haushaltshilfe grundsätzlich mit uns. Wir nennen Ihnen dann auch die aktuellen Beträge der Kostenerstattung.

Bitte beachten Sie, dass eine selbst beschaffte Haushaltshilfe, die als geringfügig Beschäftigte tätig wird, bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss. Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, gelten Sie als Arbeitgeber und sind verpflichtet, entweder eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vorzunehmen oder bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze sämtlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten eines Arbeitgebers nachzukommen. Wir weisen darauf hin, dass der gesetzliche Mindestlohn auch für geringfügig und kurzfristig Beschäftigte gilt, also für Minijobberinnen und Minijobber – und zwar sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten.

Bei geringfügig Beschäftigten wird die Minijob-Zentrale für Sie die Pauschbeträge zur Sozialversicherung abführen. Bitte weisen Sie die Person, an die Sie Kostenersatz für die erbrachte Haushaltshilfe geleistet haben, auch auf eine mögliche Steuerpflicht hin.

Wie Arbeitnehmer angemeldet werden und welche Beiträge zu zahlen sind, erfahren Sie im Internet unter www.minijob-zentrale.de oder vom dortigen Service-Center unter Tel. 0355 / 2902 - 70799. Ausführliche Informationen zu Beschäftigungsverhältnissen in privaten Haushalten stellt auch die "Deutsche Rentenversicherung Bund" unter www.haushaltsscheck.de zur Verfügung.

Die Postanschrift der Minijob-Zentrale lautet:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen

Sie können eine Kostenübernahme der pauschalen Sozialversicherungsbeiträge durch uns beantragen. Dazu ist es ausreichend, einen formlosen Antrag zu stellen. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Bestätigung der Minijob-Zentrale über die dort angemeldete Haushaltshilfe bei. Aus der Bestätigung soll auch die Höhe der abgeführten Beiträge hervorgehen. Ohne diese Bestätigung kann keine Kostenübernahme erfolgen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Erstattung der Kosten in Höhe des Mindestlohns nur erfolgen kann, wenn die Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet wurde und die Anmeldung nachgewiesen wird.

Wenn die von Ihnen beschäftigte Haushaltshilfe gleichzeitig Bürgergeld erhält, ist Ihre Haushaltshilfe von Ihnen darauf hinzuweisen, dass sie die leistende Stelle über den Entgeltbezug zu informieren hat. Bitte legen Sie uns eine Bescheinigung über die erfolgte Anzeige bei der zuständigen Stelle vor. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtvorlage der Bescheinigung die Bürgergeld zahlende Stelle von uns informiert wird und eine Kopie der Kostenabrechnung erhält. Bitte informieren Sie Ihre Haushaltshilfe über diesen Sachverhalt.

Im Regelfall ist die Kostenübernahme für eine professionelle Haushaltshilfe (z.B. durch den Hausfrauenbund, Caritas etc.) für Sie und uns einfacher, als die Regulierung einer von Ihnen selbst beschafften Kraft. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, deren Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt oder die mehr als kurzfristig tätig wird (innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage mit Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze).

Für Verwandte oder verschwägerte Ersatzkräfte bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad kann keine Kostenerstattung erfolgen. In diesen Fällen können allerdings die Haushaltshilfen den durch diese Tätigkeit entstandenen und nachgewiesenen Verdienstausfall sowie die anfallenden Fahrtkosten erstattet bekommen, soweit die Höchstbeträge der Kostenerstattung für Haushaltshilfen nicht überschritten werden.

Anstelle der Haushaltshilfe werden auf Antrag die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung des Kindes bis zur Höhe der Kosten der sonst zu erbringenden Haushaltshilfe übernommen, wenn die Unterbringung und Betreuung des Kindes sichergestellt ist.

Ich bestätige, dass ich die vorstehenden wichtigen Hinweise gelesen habe und bin mir meinen Verpflichtungen bewusst.

Angaben zu Ihrer Person bzgl. der Verhältnisse vor Eintritt der Einschränkungen, die eine Haushaltshilfe erfordern:

Sonstige im Haushalt lebende Personen:

Kann der Haushalt durch eine im Haushalt lebende Person weitergeführt werden?
Weiterführung durch eine andere Person
Leben im Haushalt Kinder die einen Kindergarten oder eine Schule besuchen?

In meinem Haushalt leben Kinder über zwölf Jahre, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind. Bitte Bescheinigung am Ende des Fragebogens hochladen.

Aus welchem Grund wird die Haushaltshilfe beantragt?
Kann die weitere Haushaltsführung durch Sie (verletzte Person) selbst oder durch eine andere im Haushalt lebende Person sichergestellt werden?

Es werden die Dateiformate pdf, tif, tiff, jpg und jpeg unterstützt. Die jeweiligen Dateien dürfen die Größe von 10 MB nicht überschreiten.

Auf welches Konto wollen Sie die Leistung überwiesen haben?